Meinungen zur Bemessung "Wandartiger Träger" anhand von Betonbemessung

Guten Tag,

gibt es hier jemanden mit Praxiserfahrung / geprüften Statiken von Wandartigen Trägern anhand von RFEM6 bzw. der Betonbemessung?

VS

In meiner Studentischen Laufbahn wurden mir wie wahrscheinlich den meisten die Bemessung anhand von Fachwerkträgermodellen gelehrt und auch FE-skeptischere Kollegen nutzen stets konservative Programme, welche automatisiert editierbare Fachwerkmodelle erstellen mit der Begründung, dass es bestimmte Nachweise zu führen gäbe und sich Wandartige Träger gemäß bestimmter Bewehrungsregeln nachweisen müssten nach Betonkalender etc. Nun frage ich mich jedoch wieso eigentlich? Wo doch in RFEM6 in jedem einzelnen FE-Knoten die Flächenschnittgrößen und Spannungen ermittelt werden, diese Hauptschnittgrößen und Bemessungsschnittgrößen verrechnet und Spannungstrajektorien ermittelt werden , und auch der Nachweis von Mindestbewehrung, sowieso Längsbewehrung in jede Richtung an jeder Seite geführt wird.. sogar der Rissbreitennachweis wird ja an jeder Stelle gemäß festgelegtem Grenzwert geführt. Zuletzt würde einem der Betondruckstreben Nachweis am Auflager oder der Lasteinleitung einfallen => dieser wird auch automatisch an jedem FE-Knoten geführt in RFEM6. Die Duktilität? Soweit ich das richtig sehe wird auch diese über die Dehnung und den Spannungsnachweis in RFEM automatisch nachgewiesen und das in jedem FE-Knoten der Fläche.

Für mich als noch jungen noch unerfahrenen Tragwerksplaner erschließt sich nicht weshalb ein Bauteilversagen auftreten könnte, sofern ausreichend diskretisiert wurde und die Tragfähigkeitskonfigurationen auf die Bemessung von Wänden angepasst.

Welche Gefahr besteht, bei Bemessung von Wandartigen Trägern anhand der Betonbemessung in RFEM6 und Bemessungsschnittgrößen statt Fachwerkmodell+ Betonkalender, welche Effekte/Nachweise könnten man dabei versehentlich vernachlässigen?

Über ein Teilen Eurer Erfahrungen und Meinungen wäre ich sehr dankbar.

Gerne auch per Direktnachricht wenn ein öffentliches Publizieren ungewünscht ist.